Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
- Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
- Der Vertrag über die zu erbringenden Leistungen kommt durch die Unterzeichnung eines Auftragsscheins oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande, in der die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben sind. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und notwendige Waren im Namen des Auftraggebers zu kaufen.
- Sollte der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag vor dessen vollständiger Ausführung zurückziehen, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten.
§ 3 Kostenvoranschläge und Angebotserstellung
- Verlangt der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so ist hierfür ein schriftlicher Kostenvoranschlag erforderlich. Die Erstellung eines solchen Kostenvoranschlags erfolgt gegen ein zwischen den Parteien vereinbartes Entgelt. Wird der Auftrag erteilt, wird dieses Entgelt auf die Gesamtkosten angerechnet.
- Bei Photovoltaik- und Elektromobilitätsprojekten erhält der Interessent zwei kostenlose Angebote inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Weitere Angebote können nach Aufwand bis zu einem Betrag von 150 € in Rechnung gestellt werden. Bei Beauftragung wird dieser Betrag auf die Investitionskosten angerechnet.
- Sollte die Angebotserstellung mit erheblichem Mehraufwand verbunden gewesen sein und es kommt nicht zur Auftragsvergabe, kann eine Pauschale von maximal 500 € berechnet werden.
§ 4 Gewährleistung und Verjährung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht anders vereinbart. Bei neuen Photovoltaikanlagen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Bei Elektroinstallationen mit werkvertraglichem Charakter beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.
- Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr bei neuen und gebrauchten Sachen. Ausnahmen gelten für Ansprüche, die auf Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Eine Garantie wird vom Auftragnehmer nicht übernommen.
§ 5 Haftungsausschluss und -beschränkungen
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
- Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
- Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
§ 6 Abtretung und Verpfändung
- Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen oder Rechten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, es sei denn, der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung.
§ 7 Aufrechnung
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Erweitertes Pfandrecht
- Der Auftragnehmer hat ein Pfandrecht an den in seinem Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers für seine Forderungen aus dem Auftrag. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Aufträgen geltend gemacht werden, sofern sie mit dem aktuellen Auftrag in Zusammenhang stehen.
- Wird der Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann der Auftragnehmer Lagerkosten berechnen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von drei Monaten nach Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur Aufbewahrung und jede Haftung, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an eingefügten Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Herausgabe der Gegenstände zum Zwecke des Ausbaus der eingefügten Teile verlangen. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 10 Rechnungsstellung und Preisberechnung
- Die Preise und Preisfaktoren für jede abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien werden gesondert ausgewiesen. Bei Photovoltaikanlagen können Sammelpositionen gebildet werden.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Korrekturen der Rechnung müssen spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
§ 11 Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist in einer Summe zu zahlen. Teilzahlungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verzugsschaden gemäß den gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.
§ 12 Abnahme und Abnahmeverzug
- Nimmt der Auftraggeber den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm eine Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Der Auftragnehmer kann ohne Nachweis 20% des vereinbarten Preises als Schadensersatz fordern, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Süßen.
§ 14 Datenschutz und Übertragung von Ansprüchen
- Der Auftragnehmer wird die Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und speichern.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte, insbesondere ein Inkassobüro, zu übertragen.